Kolpingsfamilie Gersthofen
im Diözesanverband Augsburg

Vorsorge, aber richtig

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Jeder volljährige Mensch sollte Bescheid wissen über seine Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und entsprechende Formulare ausgefüllt haben, und zwar aktuell gültige. In diesen Fällen können Eltern oder nahe Angehörige nicht immer für einen etwas regeln oder z. B. im Krankenhaus, im Betreuten Wohnen, Seniorenheim eine Entscheidung treffen. Im kostenlos zur Verfügung gestellten Saal des Bayer. Roten Kreuzes informierte praxisnah Silvia Wenger von der Betreuungsstelle des Landratsamtes.

Kolping-Mitglieder und Gäste erfuhren anhand von Praxis-Beispielen, „wenn Andere für mich entscheiden müssen“. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Heim-, Behörden- oder Post-Angelegenheiten lassen sich damit im eigenen Sinne festlegen für Verwandte oder Betreuer/Bevollmächtigte.

Hausarzt oder Palliativ-Station kann man einbeziehen und dort Kopien hinterlegen.

Besonders begrüßte Frau Wenger das Kolping- Mitglied Rupprecht Straub, der viele Jahrzehnte als gerichtlich bestellter Ehrenamts-Betreuer in diesem Bereich tätig war. „Immer wieder konnte ich für Betreute Nachteile vermeiden“, betonte Straub. Rege fragten Anwesende die Fachfrau nach Details.

In Schreibwarengeschäften, Buchläden ist beim Kauf der Formulare auf die neueste Version mit aktuellem Recht ab 01.01.2023 zu achten.

 

Text Dagmar Benz, Bild: Heinz Schaaf

16.03.2023
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