Der eigene Wille gilt immer, so Straub
(db) Seniorenbeauftragter Rupprecht Straub gab den Senioren wichtige Tipps: ?Der eigene Wille hat Vorrang vor Gerichtsbestimmungen. Niemand braucht in ein Heim, wenn derjenige nicht will?, informierte er. Auch in seiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Betreuer beim Amtsgericht weiß er nach regelmäßigen Schulungen: ?Wenn Du keiner Blutabnahme zustimmst oder keine Impfung bzw. Spritze möchtest, darf auch ein Gericht nicht darüber bestimmen. Es muss die Einwilligungs- und Einsichtsfähigkeit vorhanden sein. Der freie Wille ist die unbeeinflusste Willensbildung. Dies bedeutet zum Beispiel den Wunsch eines Heimbewohners, das Gitter am Bett hoch zu machen oder nicht. Gegen den natürlichen Willen wäre es eine Zwangsbehandlung und ist daher nicht zulässig. Stellt ein Gutachter fest, dass der Mensch keinen eigenen Willen mehr hat oder selbst etwas bestimmen kann, kann das Betreuungsgericht etwas verfügen. Das gilt natürlich auch bei Dementen?, so eindringlich Straubs Worte. Der Selbstbestimmungsgrundsatz ist im BGB verankert.
Aufgelockert war das Thema von Rosie Eichele an die Senioren: ?Wie hast du deine Frau, deinen Mann kennen gelernt?? Zwei diamantene Ehepaare bestätigten, dass es sehr wohl möglich ist, eine Ehe glücklich und zufrieden bis ins hohe Alter zu führen. Hans Remmele kennt seine Betti quasi vom Sandkasten her. Von Beiden lebten die Eltern im gleichen Haus, beide Väter hießen Max und rauchten. Schon als Kinder kamen sie sich näher und sind bis heute vergnügt zusammen. Maria Birling lernte ihren Mann ?auf der schwäbschen Eisenbahne? nach Augsburg kennen. ?Theo war Soldat und ich in der Schreibstube?, berichtete Anni Neiß aus der Kriegszeit. Nach einigem Geplänkel bestellten Kollegen die schüchterne Anni und Theo Neiß an die Bushaltestelle, wo ganz langsam eine Freundschaft begann.
Die 100-jährige Rosina Grashei ließen alle Anwesenden fröhlich mit einem Glas Sekt hochleben und gratulierten dem ältesten Kolpingmitglied nachträglich zum Geburtstag.